Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Geltungsbereich der AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens Miez & Mauz zu Haus – nachstehend Tierbetreuer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Tierhalter – genannt.

Dienstleistungen

Miez & Mauz zu Haus erbringt folgende Dienstleistungen:

  • mobile Vor-Ort-Katzenbetreuung

Miez & Mauz zu Haus ist dazu berechtigt, das vorhandene Angebot an Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern oder von diesen abzuweichen.

Vor Vertragsschluss, zwischen Tierbetreuer und Tierhalter, unterbreitet Miez & Mauz zu Haus dem Kunden ein Angebot nach den gewünschten Dienstleistungen. Das Angebot umfasst eine genaue Darstellung der enthaltenen Leistungen.

Vertragsschluss

Anfragen von Tierhaltern sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Aufgrund der Anfrage unterbreitet Miez & Mauz zu Haus ein rechtsverbindliches Angebot. Erteilt der Kunde den Auftrag, kommt der Dienstleistungsvertrag (Tierbetreuungs-Vertrag) zustande.

Dauer der Dienstleistung

Die Dauer der Tierbetreuung richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Zeitraum. Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung ist dies grundsätzlich möglich, falls die zeitlichen Kapazitäten es gestatten.  

Stornierung des Vertrages

Für die Stornierung des Betreuungsangebotes gelten folgende Regelungen:

 | Stornierung bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn | 30 % des Gesamtpreises
 | Stornierung bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn | 40 % des Gesamtpreises
 | Stornierung bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn | 50 % des Gesamtpreises
 | Stornierung bis 2 Tage vor Betreuungsbeginn | 80 % des Gesamtpreises
 | Stornierung bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn oder 
 ohne Absage | 100 % des Gesamtpreises


 Die Stornierung muss in schriftlicher oder telefonischer Form erfolgen. Die Stornierungskosten werden mit der Vorauszahlung verrechnet.

Sollten die durch Vertragsschluss vereinbarten Leistungen ohne Stornierung nicht genutzt werden (z.B. keine Schlüsselübergabe, keine Reaktion bei Kontaktversuchen nach Vertragsschluss), so fallen die oben genannten Stornierungsgebühren an. 

Zahlungsbedingungen

Die Betreuung erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens fünf Kalendertage vor Beginn der Betreuung fällig; maßgeblich ist der Zahlungseingang.
 Erfolgt bis zum Ablauf dieser Frist kein Zahlungseingang und keine ausdrückliche Stornierung durch den Auftraggeber, ist der volle vereinbarte Betrag geschuldet.

Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Betreuungsdienstleistungen. Die aktuelle Preisliste kann auf der Homepage von Miez & Mauz zu Haus eingesehen werden.
 Preisabweichungen sind möglich, diese werden in einem individuellen Angebot berechnet und unterbreitet.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist besteht kein Anspruch mehr auf Durchführung der vereinbarten Betreuung, auch wenn der Rechnungsbetrag zu einem späteren Zeitpunkt eingeht. Eine Durchführung nach Fristablauf ist nur nach erneuter ausdrücklicher Bestätigung durch den Tierbetreuer möglich.

Notfall/Tierarzt

Der Tierbetreuer ist berechtigt, die betreuten Katzen, wenn dies aus seiner Sicht notwendig ist, in tierärztliche Behandlung zu geben. Der Tierhalter willigt ein, dass der Tierbetreuer das Tier im Auftrag des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.

Die entstehenden Kosten, trägt ausschließlich der Tierhalter. Außerdem fällt eine Pauschale von 40€/Tierarztbesuch an.

Ist der angegebene Tierarzt des Tierhalters nicht anzutreffen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.

Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgte tierärztliche Behandlung, ein Versterben des Tieres zu informieren.

Der Tierbetreuer ist verpflichtet, alle Angaben und Daten vom Tierhalter vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist eine notwendige Datenangabe bei einem Tierarztbesuch.

Zugang zu Räumlichkeiten

Der Tierhalter hat dem Tierbetreuer durch Schlüsselübergabe Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der Dienstleistungserbringung notwendig sind. Der Tierbetreuer verpflichtet sich, alle Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust besteht Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflichtversicherung. Der Tierbetreuer gibt den Schlüssel bei Beendigung der Betreuung zurück.

Der Tierbetreuer wird die Räumlichkeiten des Tierhalters ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten. Nach dem Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich der Tierbetreuer, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind.

Der Tierbetreuer haftet nicht für Schäden in den Räumlichkeiten, die nicht Auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Personen, die während der Betreuungszeit und der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zu der Wohnung haben, sind Tierbetreuer schriftlich bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.

Zusicherung des Tierhalters

Der Tierhalter versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Tierbetreuungsvertrag wahr sind und wird den Tierbetreuer unverzüglich informieren, soweit sich Änderungen ergeben. 

Der Tierhalter versichert, dass die dem Tierbetreuer überlassenen Tiere gesund, ungezieferfrei, frei von ansteckenden Krankheiten sowie haftpflichtversichert sind.

Der Tierbetreuer muss über alle Umstände bezüglich Krankheiten (Medikamentenverabreichung etc.) oder Verhaltensauffälligkeiten der Haustiere informiert werden.

Der Tierhalter stellt für die Betreuungszeit ausreichend Futter, Futter- und Wassernäpfe, Katzentoilette, Streu, evtl. Medikamente und Reinigungsmittel (Staubsauger, Besen, Schaufel, Spülmittel, Müllbeutel, etc.) zur Verfügung. 

Haftungsregelung

Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter weiterhin Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)

Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
 Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen. 

Verhinderung des Tierbetreuers

Im Falle eines persönlichen Notfalles oder bei Krankheit des Tierbetreuers ist dieser berechtigt eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen. In einem solchen Fall bedarf es keiner vorherigen Absprache.

Abwesenheit des Kunden

Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Tierbetreuer umgehend nach seiner Rückkehr (oder im Falle einer Rückkehränderung) per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen. 

Falls der Tierhalter früher als im Vertrag angegeben, zurückkehrt, ist keine Erstattung der Kosten für die vereinbarten Leistungen möglich. 

Datenerfassung, Datenschutz, Vertraulichkeit

Zur Verfügung gestellte Kundendaten (Vereinbarung zur Katzenbetreuung, Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Kommunikation über WhatsApp), werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet. Die Informationen werden in eine Kundendatei eingegeben, die alle notwendigen Daten zum Tier/den Tieren und dem Tierhalter beinhaltet, die für die Tierbetreuung und die Rechnungsstellung notwendig sind und vertraulich behandelt.

Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch Miez & Mauz zu Haus gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an Mitarbeiter weitergeleitet werden, die in Vertretung die Tierbetreuung übernehmen.

Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter www.miezmauz-zuhaus.de/datenschutz.

Der Tierhalter bestätigt mit seiner Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Miez & Mauz zu Haus gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages.

Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit.